Online-Marktplatz · Dominik Starzengruber, Linz · Fassung 2026-10 · gültig ab 18.09.2026 (bestehende Verträge: § 13)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform vermittco.com und aller darüber angebotenen Dienste. Betreiber und Vertragspartner ist Dominik Starzengruber, Einzelunternehmen unter der Geschäftsbezeichnung „Vermittco", Heliosallee 106, 4030 Linz, Österreich, support@vermittco.com (nachfolgend „Vermittco"). Die vollständigen Pflichtangaben stehen im Impressum.
(2) Nutzer ist jede Person, die die Plattform besucht oder ein Konto führt. Anbieter (auch „Verkäufer") ist, wer Inserate einstellt; Käufer, wer über die Plattform bestellt oder anfragt. Verbraucher und Unternehmer sind wie in § 1 KSchG bestimmt. Klauseln, die ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, sind als solche gekennzeichnet; gegenüber Verbrauchern gelten sie nicht.
(3) Ergänzend gelten — jeweils in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung: die Verkäuferbedingungen (für Anbieter, die Unternehmer sind), die Widerrufsbelehrung, die Kündigungsbedingungen, die Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht, die Nutzungsbedingungen und Plattformregeln, die Datenschutzerklärung samt Auftragsverarbeitungsvereinbarung und die Cookie-Richtlinie. Widersprechen sich Regelungen, gehen die spezielleren Bedingungen diesen AGB vor; im Übrigen gelten diese AGB.
(4) Nur gegenüber Unternehmern: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Vermittco ihnen nicht gesondert widerspricht.
(5) Sprache. Diese AGB und die ergänzenden Bedingungen nach Absatz 3 liegen nur in deutscher Sprache vor; der Vertrag kann nur in deutscher Sprache geschlossen werden (§ 9 Abs 1 Z 4 ECG). Die Bedienoberfläche der Plattform kann in weiteren Sprachen angezeigt werden; das ändert die Vertragssprache nicht. Anfragen und Erklärungen an Vermittco können auf Deutsch oder Englisch gestellt werden; Vermittco antwortet in einer dieser Sprachen.
(1) Vermittco betreibt einen Online-Marktplatz. Anbieter veröffentlichen dort Inserate für Waren und Angebote — insbesondere Fahrzeuge, Immobilien, Elektrogeräte, Maschinen, Werkstoffe, Verpackungen sowie IT und Software — und Interessenten können diese finden, anfragen und, soweit angeboten, unmittelbar über die Plattform kaufen.
(2) Vermittco wird nicht Vertragspartei. Kauf-, Miet- und sonstige Verträge über inserierte Gegenstände kommen ausschließlich zwischen Anbieter und Interessent zustande. Vermittco schuldet weder die Lieferung noch die Beschaffenheit der Ware und übernimmt dafür keine Gewähr. Wer Vertragspartner ist, wird vor dem Abschluss des Bestellvorgangs und in der Bestellbestätigung angezeigt.
(3) Es findet keine allgemeine Vorabprüfung der Inserate statt. Vermittco ist für die von Nutzern eingestellten Inhalte ein Hostdiensteanbieter im Sinn des Art. 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste, „DSA") und des § 16 ECG. Eine allgemeine Pflicht, Inhalte zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu forschen, besteht nicht (Art. 8 DSA, § 18 ECG). Vermittco setzt jedoch freiwillig automatisierte Filter, stichprobenartige Kontrollen und ein Meldeverfahren nach § 15 ein. Solche freiwilligen Maßnahmen führen nach Art. 7 DSA nicht dazu, dass die Haftungsbefreiung entfällt.
(4) Eigene Leistungen von Vermittco sind: Bereitstellung und Betrieb der Plattform und des Nutzerkontos, Suche und Reihung, Kommunikationsfunktionen, die Abwicklung von Zahlungen über den Zahlungsdienstleister Stripe, die Erstellung von Belegen im Namen und für Rechnung des Anbieters auf Grundlage der Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht sowie kostenpflichtige Zusatzleistungen nach § 5. Diese Leistungen erbringt Vermittco im eigenen Namen.
(5) Kein Anspruch auf Veröffentlichung. Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder dauerhafte Anzeige eines bestimmten Inserats besteht nicht. Einschränkungen, Sperren und Beendigungen richten sich nach § 12 und werden nach § 15 begründet.
(6) Verfügbarkeit von Funktionen. Vermittco darf den Funktionsumfang weiterentwickeln, ergänzen und einzelne Funktionen einstellen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Kern der Leistung erhalten bleibt. Kostenpflichtig gebuchte Leistungen bleiben für ihre bezahlte Laufzeit unberührt.
(7) Automatischer Assistent. Die Antworten des Chat-Assistenten auf der Plattform und — soweit eine Anfrage automatisch beantwortet werden kann — die ersten Antworten auf E-Mails an den Support werden von einem Computerprogramm erzeugt, einem KI-System im Sinn der Verordnung (EU) 2024/1689, nicht von einem Menschen. Seine Antworten sind unverbindliche Hinweise, können fehlerhaft sein und begründen keine Zusagen von Vermittco; maßgeblich sind die Angaben im Inserat, im Bestellvorgang und in diesen AGB. Wer lieber mit einem Menschen sprechen möchte, erreicht Vermittco über die Kontaktwege im Impressum; wird in einer E-Mail an den Support ausdrücklich ein Mensch gewünscht, antwortet ein Mitglied des Teams. Welche Daten dabei an welche Dienste gehen, steht in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 4.28).
(1) Das Betrachten der Plattform ist ohne Konto möglich. Für Inserate, Nachrichten, Bestellungen im Konto und weitere Funktionen ist eine Registrierung erforderlich. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
(2) Mindestalter 18 Jahre. Die Registrierung setzt Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus. Bei der Registrierung wird dies ausdrücklich bestätigt.
(3) Angaben bei der Registrierung und im Konto müssen vollständig und richtig sein und aktuell gehalten werden. Ein Konto ist persönlich; Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung ist Vermittco unverzüglich zu informieren; das Passwort ist umgehend zu ändern.
(4) Unternehmerkonten. Wer als Unternehmer anbietet, muss die Angaben nach § 17 bereitstellen und auf Verlangen belegen (etwa Gewerberegisterauszug, Firmenbuchauszug, UID-Bestätigung, Lichtbildausweis der vertretungsbefugten Person). Vermittco darf diese Angaben prüfen, auch mit Hilfe frei zugänglicher amtlicher Register.
(5) Je Person und Unternehmen ist grundsätzlich ein Konto zulässig. Weitere Konten bedürfen der Zustimmung von Vermittco. Ein Konto darf nicht übertragen, vermietet oder verkauft werden.
(6) Das Konto kann jederzeit über die Konto-Einstellungen gelöscht oder deaktiviert werden; Näheres und die Fristen stehen dort und in § 12.
(7) Von Vermittco eingerichtete Konten. Auf ausdrücklichen Auftrag eines Anbieters in Textform kann Vermittco ein Konto für ihn einrichten und mit seinen Angaben und Inseraten befüllen (Einrichtungsauftrag; Einzelheiten in § 10 der Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht). Bis zur Übernahme handelt Vermittco ausschließlich im Rahmen dieses Auftrags; es schließt keine Verträge im Namen des Anbieters und macht keine Preiszusagen. Der Anbieter übernimmt das Konto, indem er seine E-Mail-Adresse bestätigt, eigene Zugangsdaten festlegt und diese AGB sowie die ergänzenden Bedingungen nach § 1 Abs 3 selbst annimmt; bei Unternehmen erklärt das eine vertretungsbefugte Person. Mit der Übernahme gehen alle im Auftrag angelegten Inserate, Anbindungen, Anfragen und Einstellungen auf den Anbieter über, und alle Anmeldungen und Zugänge, die Vermittco für die Einrichtung genutzt hat, enden. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten aus der Zeit der Einrichtung können auf den Geräten des Anbieters technisch unlesbar sein. Absatz 5 Satz 3 steht dieser Übernahme nicht entgegen. Bis zur Übernahme werden die Inserate eines solchen Kontos auch ohne Abonnement angezeigt; die Identitätsprüfung (Ausweis) holt der Anbieter nach der Übernahme nach, und Verkäufe mit Zahlungsabwicklung über die Plattform sind erst danach möglich (§ 7 Abs 2 der Verkäuferbedingungen). Der Einrichtungsauftrag endet mit der Übernahme oder mit seinem Widerruf, den der Anbieter jederzeit in Textform erklären kann; übernimmt der Anbieter das Konto nicht, kann auch Vermittco den Auftrag jederzeit beenden. Endet der Auftrag ohne Übernahme, nimmt Vermittco die Inserate unverzüglich aus der Anzeige und löscht das Konto samt Inhalten, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(1) Plattform-Nutzungsvertrag. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt mit dem Abschluss der Registrierung bzw. mit der Übernahme eines nach § 3 Abs 7 eingerichteten Kontos zustande. Er ist für den Nutzer unentgeltlich, soweit keine kostenpflichtige Leistung nach § 5 gebucht wird.
(2) Inserate sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots — ausgenommen Inserate mit ausdrücklicher Kauf-Funktion („Direktkauf" / „In den Warenkorb").
(3) Direktkauf. Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Der Kaufvertrag mit dem Anbieter kommt mit der Bestätigung der Bestellung zustande, die Vermittco im Namen des Anbieters übermittelt; die Bestätigung des Zahlungseingangs allein ist keine Annahmeerklärung, wenn sie ausdrücklich als bloße Eingangsbestätigung bezeichnet ist.
(4) Anfrage und Angebot. Außerhalb des Direktkaufs kommt der Vertrag durch individuelle Einigung zustande — etwa indem der Anbieter auf eine Anfrage ein Angebot legt und der Interessent es annimmt. Vermittco stellt dafür nur die Kommunikations- und Abwicklungsfunktionen bereit.
(5) Eingabefehler (§ 9 ECG). Vor dem verbindlichen Abschluss werden alle Angaben in einer Übersicht zusammengefasst; Eingaben können mit den Zurück-Funktionen des Bestellvorgangs oder durch Ändern der Felder bis zur Abgabe der Bestellung korrigiert werden.
(6) Vertragstext. Bestelldaten, Belege und die zum Zeitpunkt des Abschlusses geltende Fassung der Vertragsdokumente werden von Vermittco gespeichert und sind für angemeldete Nutzer im Konto abrufbar; zusätzlich werden sie per E-Mail übermittelt. Gastbestellungen erhalten die Unterlagen per E-Mail.
(7) Verhaltenskodizes (§ 9 Abs 2 ECG). Vermittco hat sich keinem besonderen Verhaltenskodex unterworfen. Die selbst gesetzten Plattformregeln stehen in den Nutzungsbedingungen.
(8) Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel. Ein Kauf mit Zahlungsabwicklung über die Plattform ist nur mit einer Lieferanschrift in einem Land möglich, für das Vermittco den Verkauf freigegeben hat. Das sind derzeit die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie einzelne weitere Länder, die im Bestellvorgang zur Auswahl stehen. Nicht möglich ist eine Lieferung insbesondere nach Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen, in die Schweiz, in die Ukraine, in das Vereinigte Königreich und in die Vereinigten Staaten sowie — wegen der Sanktionen der Europäischen Union — nach Belarus, Iran, Kuba, Nordkorea, Russland und Syrien und in die Gebiete Krim, Donezk und Luhansk. Anbieter können die Lieferung zusätzlich einschränken, etwa auf Abholung oder auf bestimmte Länder; das steht im jeweiligen Inserat. Bezahlt wird über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den Zahlungsarten, die im Bestellvorgang angezeigt werden; welche das sind, hängt von Land und Währung ab — in der Regel Kredit- und Debitkarten, je nach Land auch weitere Zahlungsarten. Das gilt auch für kostenpflichtige Leistungen von Vermittco selbst (§ 5).
(9) Auktion. Bei Inseraten mit Auktions-Funktion gilt ergänzend:
(1) Für Käufer ist die Nutzung der Plattform kostenlos. Für den Kaufgegenstand, Versand- und sonstige Kosten gelten die Angaben des Anbieters im Bestellvorgang.
(2) Für Anbieter können folgende Entgelte anfallen:
(3) Preisangaben. Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Bestandteile angegeben; zusätzlich anfallende Versand- und Lieferkosten werden gesondert ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettobeträge ausgewiesen werden; das ist dann ausdrücklich gekennzeichnet.
(4) Umsatzsteuer. Vermittco ist in Österreich zur Umsatzsteuer erfasst und weist sie auf seinen Belegen aus. Die Höhe richtet sich nach Sitz und Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers: Bei Nutzern im Inland fällt die österreichische Umsatzsteuer zum gesetzlichen Satz an; bei Unternehmern in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit gültiger, im Mehrwertsteuer- Informationssystem (MIAS/VIES) bestätigter UID-Nummer geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge, § 3a Abs 6 UStG i. V. m. Art. 196 MwStSystRL) — ohne diese Bestätigung wird der Empfänger wie ein Nichtunternehmer behandelt; bei Nichtunternehmern in einem anderen EU-Mitgliedstaat fällt bis zur Schwelle von 10.000 Euro im Jahr (Art. 3a Abs 5 UStG) österreichische Umsatzsteuer an, darüber die Umsatzsteuer des Mitgliedstaats des Empfängers, die Vermittco über den EU-One-Stop-Shop erklärt, sobald Vermittco zu dieser Sonderregelung zugelassen ist — die Inanspruchnahme setzt einen Antrag über das Portal des Bundesministeriums für Finanzen voraus (Art. 25a Abs 1 UStG); bis dahin wird die Steuer unmittelbar im jeweiligen Mitgliedstaat erklärt; bei Empfängern außerhalb der Europäischen Union wird keine österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Preise der Standard-Pakete und der Hervorhebungen sind Endpreise; der Steuerausweis ändert den zu zahlenden Betrag nicht. Beim Enterprise-Abonnement gilt Absatz 2: Maßgeblich ist der im angenommenen Angebot genannte Zahlbetrag. Sobald Vermittco eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde, wird sie im Impressum angegeben und auf den Belegen ausgewiesen; bis dahin kann sie dort nicht angeführt werden. Maßgeblich ist jeweils der auf dem einzelnen Beleg ausgewiesene Steuerausweis; die für den Kaufgegenstand geschuldete Umsatzsteuer trägt demgegenüber der jeweilige Anbieter.
(5) Belege. Über jede Zahlung an Vermittco wird ein Beleg ausgestellt und im Konto sowie per E-Mail bereitgestellt. Belege werden elektronisch übermittelt; damit erklärt sich der Nutzer einverstanden. Belege über Käufe stellt Vermittco im Namen und für Rechnung des Anbieters aus (Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht).
(6) Fälligkeit und Verzug. Entgelte sind mit Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Gerät ein Nutzer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen: gegenüber Verbrauchern 4 % Verzugszinsen jährlich (§ 1000 ABGB) sowie die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB); gegenüber Unternehmern der gesetzliche Zinssatz nach § 456 UGB und der pauschale Betreibungskostenersatz von 40 Euro nach § 458 UGB.
(7) Nur gegenüber Unternehmern: Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Vermittco ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gegenüber Verbrauchern gilt § 6 Abs 1 Z 8 KSchG uneingeschränkt.
(8) Räumlicher Geltungsbereich der eigenen Leistungen. Die kostenpflichtigen Leistungen von Vermittco nach Absatz 2 (Abonnements einschließlich Enterprise-Abonnement, Hervorhebungen und Werbeplätze, Geschenk-Abonnements und Gutscheine) bietet Vermittco Verbrauchern nur mit Wohnsitz in der Europäischen Union an; Monaco ist gleichgestellt, weil es umsatzsteuerlich zum Gebiet der Union gehört. Verbrauchern mit Wohnsitz in einem anderen Land — auch in Norwegen, Island und Liechtenstein — werden diese Leistungen nicht angeboten, solange Vermittco dort nicht für die Umsatzsteuer registriert ist. Maßgeblich ist die im Konto hinterlegte Anschrift; ist keine Anschrift hinterlegt, das Land der im Konto gespeicherten Zahlungskarte. Liegt dieses Land außerhalb der Union, wird die Buchung nicht angenommen. Unternehmen mit Sitz außerhalb der Union, die ein Firmenkonto mit ihrer Steuernummer führen, stehen die Leistungen weiterhin offen.
(1) Wann dieser Paragraph gilt. Die Treuhand-Abwicklung („Käuferschutz") ist eine optionale Zahlungsart bei Direktkäufen. Sie gilt nur für Bestellungen, bei denen der Anbieter (nachfolgend „Verkäufer") sie für das betreffende Inserat aktiviert hat. Vermittco weist beim Angebot und vor dem Abschluss des Bezahlvorgangs aus, ob sie aktiv ist. Ohne Aktivierung fließt der Kaufbetrag unmittelbar mit dem Bezahlvorgang an den Verkäufer. Mit der Aktivierung weist der Verkäufer Vermittco an, den Kaufbetrag erst nach Absatz 4 an ihn auszuzahlen.
(2) Stellung von Vermittco. Vermittco nimmt den Kaufbetrag als Beauftragter und Bevollmächtigter des Verkäufers entgegen (§ 3 der Vermittlungs- & Abrechnungsvollmacht) und wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrags. Mit dem Eingang der Zahlung bei Vermittco ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer von seiner Zahlungspflicht befreit — er hat damit bezahlt und muss nichts weiter tun, damit der Verkäufer sein Geld erhält. Die Verzögerung der Auszahlung geht zu Lasten des Verkäufers, nicht zu Lasten des Käufers.
(3) Kein Guthaben, keine Einlage. Der Betrag bleibt bis zur Auszahlung auf dem Plattform-Konto von Vermittco beim Zahlungsdienstleister Stripe. Er ist einem einzelnen Kaufvertrag zugeordnet und wird lediglich weitergeleitet: er wird nicht als Guthaben des Verkäufers geführt, nicht veranlagt und nicht verzinst, und der Verkäufer kann vor der Auszahlung nicht über ihn verfügen. Ein Zahlungskonto, ein Einlagen- oder ein E-Geld-Verhältnis wird dadurch nicht begründet; ein gesondertes Anderkonto wird nicht geführt. Für die Zeit bis zur Auszahlung fallen weder für den Käufer noch für den Verkäufer zusätzliche Entgelte an.
(4) Wann ausgezahlt wird. Geprüft wird in dieser Reihenfolge; der erste zutreffende Fall entscheidet:
Käufer ohne Konto (Gastbestellung) können den Empfang formlos per E-Mail an support@vermittco.com bestätigen; im Übrigen gelten die Fristen unverändert.
(5) So lässt sich die Frist nachrechnen. Maßgeblich ist bei b) der von der Sendungsverfolgung gemeldete Zustellzeitpunkt und bei c) der von Vermittco protokollierte Zeitpunkt der Versandmeldung. Die Frist beträgt 14 volle Tage (14 × 24 Stunden) ab diesem Zeitpunkt. Vermittco nennt den maßgeblichen Zeitpunkt und das daraus errechnete Auszahlungsdatum auf Anfrage in Textform. Die Auszahlung wird in wiederkehrenden Läufen veranlasst; sie kann sich dadurch gegenüber dem errechneten Datum nach hinten verschieben, in der Regel um höchstens einen Werktag, niemals nach vorne. Wird ohne Empfangsbestätigung allein durch Zeitablauf ausgezahlt, wird der Käufer darüber per E-Mail informiert.
(6) Die Empfangsbestätigung ist freiwillig. Der Käufer kann den Empfang bestätigen — dann erhält der Verkäufer sein Geld sofort. Er muss das nicht. Bestätigt er nicht, entscheidet allein der Zeitablauf nach b) oder c); ein Nachteil entsteht ihm daraus nicht. Die Empfangsbestätigung besagt ausschließlich, dass die Ware angekommen ist. Sie ist kein Verzicht auf das Rücktrittsrecht, kein Verzicht auf Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche und keine Bestätigung, dass die Ware mangelfrei oder vertragsgemäß ist. Auch das Verstreichen einer Frist nach b) oder c) gilt nicht als Erklärung oder Bestätigung des Käufers; es hat allein die Auszahlung an den Verkäufer zur Folge.
(7) Wann nicht durch Zeitablauf ausgezahlt wird. Solange einer der folgenden Umstände vorliegt, findet keine Auszahlung durch Zeitablauf statt (Fälle b bis d) — auch dann nicht, wenn die Frist bereits abgelaufen ist:
Bestätigt der Käufer den Empfang ausdrücklich selbst (Fall a), wird trotz einer abgelehnten Rücksendung ausgezahlt — die Bestätigung ist seine eigene Entscheidung. Bei einer laufenden Rückbuchung gilt das nicht: dort bleibt die Auszahlung in jedem Fall ausgesetzt, weil der Zahlungsdienstleister denselben Betrag bereits einbehält und er sonst zweimal ausgezahlt würde. Fällt der Sperrgrund weg, wird ohne weiteres Zutun erneut nach Absatz 4 entschieden. Wurde dem Käufer vorher ein Teil des Kaufpreises erstattet, mindert sich die Auszahlung anteilig.
(8) Wenn sich keine Frist berechnen lässt. Liegt weder ein Zustell- noch ein Versandzeitpunkt vor, oder scheitert die Auszahlung dauerhaft aus Gründen, die nicht in der Person des Käufers liegen (insbesondere fehlendes oder gesperrtes Auszahlungskonto des Verkäufers, eine über den Zahlungsdienstleister nicht auszahlbare Zahlung oder ein Auszahlungsbetrag von null), findet keine automatische Auszahlung statt. Damit der Betrag nicht unbefristet liegen bleibt, gilt:
Eine Erstattung nach diesem Absatz entscheidet nicht über die Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer. Sie stellt nur den Zustand vor der Zahlung wieder her; beide Seiten können ihre Ansprüche unverändert weiterverfolgen.
(9) Wenn die Ware nicht ankommt. Die Fristen nach b) und c) laufen unabhängig davon, ob die Ware tatsächlich angekommen ist; im Fall c) kann die Auszahlung daher schon vor der Lieferung fällig werden. Kommt die Ware nicht oder nicht wie beschrieben an, meldet der Käufer das noch vor Ablauf der Frist im Konto unter „Bestellungen" als Rücksendung oder Widerruf oder per E-Mail an support@vermittco.com. Diese Meldung hält die Auszahlung nach Absatz 7 an. Meldet der Käufer erst nach der Auszahlung, bleiben seine Ansprüche gegen den Verkäufer unberührt; es gilt Absatz 10.
(10) Rücktrittsrecht und Gewährleistung bleiben unberührt. Die Auszahlung an den Verkäufer beendet keine Rechte des Käufers. Das gesetzliche Rücktrittsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen (Widerrufsrecht nach dem FAGG) sowie Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen unverändert weiter — auch dann, wenn der Betrag bereits ausgezahlt ist. Die Rücktrittsfrist richtet sich allein nach dem Gesetz und ist von den Fristen dieses Paragraphen unabhängig; sie kann später enden als die Auszahlung, insbesondere wenn der Verkäufer nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht belehrt hat. Erklärt der Käufer nach der Auszahlung den Rücktritt oder steht ihm sonst eine Erstattung zu, wickelt Vermittco diese über die ursprüngliche Zahlungsart ab und belastet den Betrag dem Verkäufer zurück. Näheres regelt die Widerrufsbelehrung.
(11) Abzüge, Einbehalt und Aufrechnung. Ausgezahlt wird der Kaufbetrag abzüglich der Plattform-Provision samt darauf entfallender Umsatzsteuer und einer allfälligen Creator-Provision. Darüber hinaus darf Vermittco nur folgende Gegenforderungen einbehalten oder aufrechnen: an den Käufer geleistete oder zu leistende Erstattungen und Rückbelastungen sowie offene Provisionen — jeweils aus derselben oder aus einer anderen über die Plattform abgewickelten Bestellung desselben Verkäufers. Ein Einbehalt aus anderen Gründen findet nicht statt. Über jede Auszahlung und jeden Einbehalt erhält der Verkäufer eine Aufstellung im Konto. Das Recht des Verkäufers, seinerseits aufzurechnen, bleibt unberührt.
(12) Mitwirkung des Verkäufers. Der Verkäufer hält während der Abwicklung ein gültiges und freigeschaltetes Auszahlungskonto beim Zahlungsdienstleister verbunden und meldet den Versand über die Plattform. Ist die Auszahlung aus Gründen nicht möglich, die in seiner Sphäre liegen, gerät Vermittco nicht in Verzug; ausgezahlt wird unverzüglich, sobald das Hindernis beseitigt ist. Absatz 8 bleibt davon unberührt.
(13) Rückbelastung nach der Auszahlung. Wird ein bereits ausgezahlter Betrag später vom Zahlungsdienstleister oder von der Bank des Käufers zurückbelastet, kann Vermittco ihn vom Verkäufer zurückfordern oder mit künftigen Auszahlungen verrechnen, soweit die Rückbelastung auf dem Kaufvertrag oder auf Umständen aus der Sphäre des Verkäufers beruht. Vermittco informiert den Verkäufer unverzüglich, gibt ihm Gelegenheit, Nachweise beizubringen (insbesondere zu Versand, Zustellung und Kommunikation mit dem Käufer), und leitet diese im Verfahren weiter. Für den Ausgang des Verfahrens beim Zahlungsdienstleister übernimmt Vermittco keine Gewähr.
(14) Änderung der Fristen. Für eine Bestellung gelten die Fristen, die im Zeitpunkt der Zahlung in diesem Paragraphen stehen. Eine Änderung — Verlängerung wie Verkürzung — ist nur nach § 13 möglich, wirkt ausschließlich für Bestellungen, die nach dem Wirksamwerden der Änderung bezahlt werden, und darf 30 Tage ab dem jeweiligen Anknüpfungsereignis (Zustellung bzw. Versandmeldung) nicht überschreiten. Widerspricht ein Nutzer der Änderung, bleibt es ihm gegenüber bei den bisherigen Fristen.
(1) Jeder Nutzer verpflichtet sich:
(2) Unzulässig sind insbesondere:
(3) Freistellung. Verletzt ein Nutzer diese Pflichten und wird Vermittco deshalb von Dritten oder Behörden in Anspruch genommen, hat der Nutzer Vermittco die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen und Vermittco von berechtigten Ansprüchen freizuhalten. Das setzt voraus, dass den Nutzer ein Verschulden trifft; Vermittco informiert ihn unverzüglich, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und schließt ohne seine Zustimmung keinen Vergleich.
(1) Wer bewerten darf. Angebote (Produktbewertungen) kann jeder angemeldete Nutzer bewerten, je Angebot einmal; ein Kauf über die Plattform ist dafür nicht Voraussetzung. Anbieter können bewertet werden von Käufern nach einer über die Plattform abgewickelten Bestellung, von Nutzern, die über die Plattform mit dem Anbieter in Kontakt standen, und von Personen, denen der Anbieter einen persönlichen, nur einmal nutzbaren Einladungslink geschickt hat. Anbieter dürfen weder ihre eigenen Angebote noch sich selbst bewerten.
(1a) Wie Vermittco prüft, ob eine Bewertung von einem Käufer stammt. Mit dem Hinweis „Verifizierter Kauf" bzw. „gekauft" wird eine Bewertung nur gekennzeichnet, wenn das System zum Zeitpunkt der Abgabe eine über die Plattform bezahlte Bestellung des Verfassers zu genau diesem Angebot oder bei genau diesem Anbieter findet; der Verfasser und der Anbieter können dieses Kennzeichen nicht selbst setzen. Bewertungen ohne dieses Kennzeichen — insbesondere solche nach einer bloßen Kontaktaufnahme und solche über einen Einladungslink des Anbieters — können von Personen stammen, die das Angebot nicht über die Plattform gekauft haben; ob ein Kauf außerhalb der Plattform stattgefunden hat, prüft Vermittco nicht. Jede Bewertung wird beim Einstellen automatisiert auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte geprüft (§ 15 Abs 3); eine inhaltliche Prüfung der geschilderten Erfahrung findet nicht statt.
(2) Was Vermittco nicht tut. Vermittco bezahlt keine Bewertungen, beauftragt keine Dritten mit dem Verfassen von Bewertungen und stellt keine unwahren Bewertungen ein. Anbieter dürfen für Bewertungen keine Gegenleistung gewähren oder in Aussicht stellen.
(3) Anzeige. Es werden sowohl positive als auch negative Bewertungen angezeigt. Der angezeigte Durchschnitt wird aus allen veröffentlichten Bewertungen gebildet. Bewertungen werden nicht gegen Entgelt entfernt oder bevorzugt gereiht.
(4) Entfernung. Eine Bewertung wird entfernt, wenn sie beleidigend, offensichtlich unwahr, rechtswidrig, ohne Bezug zum Geschäftsvorgang oder erkennbar manipuliert ist, oder wenn sie personenbezogene Daten Dritter enthält. Der Verfasser wird darüber nach § 15 informiert und kann widersprechen. Der bewertete Anbieter kann eine Bewertung über dieselbe Stelle beanstanden; er kann öffentlich darauf antworten.
(5) Bewertungen geben die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder und sind keine Aussage von Vermittco über die Ware oder den Anbieter.
(1) Vermittco bemüht sich um einen möglichst durchgehenden Betrieb, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Notwendige Wartungs- und Sicherheitsarbeiten werden, soweit möglich, angekündigt und in nutzungsschwache Zeiten gelegt.
(2) Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs — insbesondere Ausfällen von Vorleistern wie Rechenzentren, Zahlungs- oder Versanddienstleistern, Angriffen auf die Infrastruktur, Stromausfall, Naturereignissen, Arbeitskampf oder behördlichen Anordnungen — ruhen die davon betroffenen Pflichten für die Dauer der Störung. Vermittco informiert darüber, sobald es zumutbar ist. Dauert die Störung länger als 30 Tage, kann jede Seite die betroffene kostenpflichtige Leistung kündigen; bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.
(3) Zeiten, in denen die Plattform aus Gründen nach Absatz 2 nicht erreichbar ist, verlängern die Laufzeit gebuchter Hervorhebungen entsprechend, sofern die Ausfallzeit einen Tag übersteigt.
(1) Vermittco haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in allen Fällen, in denen das Gesetz eine Haftungsbeschränkung nicht zulässt.
(2) Für Personenschäden wird in jedem Fall unbeschränkt gehaftet — auch bei leichter Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Beschränkung findet insoweit nicht statt (§ 6 Abs 1 Z 9 KSchG).
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Vermittco gegenüber Verbrauchern für sonstige Schäden nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Nur gegenüber Unternehmern: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ersetzt werden keine Folgeschäden, kein entgangener Gewinn, keine ausgebliebenen Einsparungen und keine Ansprüche Dritter. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Entgelte begrenzt, die der Unternehmer in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an Vermittco geleistet hat.
(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(6) Keine Haftung für fremde Verträge und Inhalte. Vermittco haftet nicht für die Erfüllung der zwischen Anbieter und Käufer geschlossenen Verträge, nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von Nutzern eingestellten Inhalte und nicht für Inhalte verlinkter fremder Websites. Für fremde Inhalte gilt § 2 Absatz 3 samt den dort genannten gesetzlichen Haftungsbefreiungen.
(7) Daten. Vermittco sichert die Daten der Plattform regelmäßig. Der Nutzer bleibt dafür verantwortlich, ihm wichtige eigene Inhalte zusätzlich außerhalb der Plattform zu sichern; die Export-Funktionen im Konto stehen dafür zur Verfügung. Bei Datenverlust haftet Vermittco nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Nutzer zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(8) Soweit die Haftung von Vermittco beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen.
(1) Gegenüber dem Anbieter. Für Mängel der gekauften Ware haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kauft ein Verbraucher bei einem Unternehmer, gelten das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und die §§ 922 ff ABGB; die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre ab Übergabe, bei gebrauchten beweglichen Sachen kann sie durch ausdrückliche und gesondert ausgehandelte Vereinbarung auf ein Jahr verkürzt werden. Bei einem Kauf zwischen Privatpersonen und bei einem Kauf zwischen Unternehmern gelten abweichende Regeln; darauf wird im Inserat hingewiesen.
(2) Rücktrittsrecht. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu (§ 11 FAGG). Einzelheiten, Ausnahmen und das Muster-Formular stehen in der Widerrufsbelehrung. Dort ist auch geregelt, wie der Rücktritt von kostenpflichtigen Leistungen von Vermittco selbst — Abonnement, Hervorhebung, Guthaben — ausgeübt wird.
(3) Garantien gibt Vermittco nicht ab. Eine vom Anbieter oder vom Hersteller gewährte Garantie wird beim jeweiligen Angebot ausgewiesen; sie schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein.
(4) Eigene Leistungen von Vermittco. Für Mängel der kostenpflichtigen Leistungen von Vermittco gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, für digitale Leistungen gegenüber Verbrauchern das VGG. Für unentgeltlich bereitgestellte Funktionen wird keine Gewähr übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Der Plattform-Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, indem er sein Konto in den Konto-Einstellungen löscht oder eine Erklärung in Textform an support@vermittco.com richtet. Vermittco kann ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
(2) Kostenpflichtige Leistungen laufen für die gebuchte Periode. Für Abonnements gelten die Kündigungsbedingungen; sie sind jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar. Die Kündigung ist über die Kündigungsfunktion im Konto möglich und erfordert keine Begründung. Nur gegenüber Unternehmern: Für ein Enterprise-Abonnement (§ 5 Abs 2) kann im individuellen Angebot eine Mindestlaufzeit von höchstens zwölf Monaten ab der Annahme vereinbart werden; eine Kündigung und ein Wechsel in ein Standard-Paket wirken dann frühestens zum Ende der Abrechnungsperiode, in der die Mindestlaufzeit abläuft. Mit Verbrauchern wird keine Mindestlaufzeit vereinbart.
(3) Einschränkung, Sperre und Beendigung durch Vermittco. Vermittco darf einzelne Inserate entfernen, in der Sichtbarkeit beschränken, Funktionen einschränken, ein Konto vorübergehend sperren oder den Vertrag außerordentlich beenden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere:
(4) Verhältnismäßigkeit und Begründung. Vermittco wählt die gelindeste geeignete Maßnahme und begründet jede Einschränkung nach § 15 Absatz 4. Vor einer Sperre wird, soweit zumutbar, verwarnt und eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt. Ohne Vorwarnung darf sofort gesperrt werden, wenn erhebliche Gefahr für andere Nutzer, für Dritte oder für den Betrieb besteht oder eine gesetzliche Pflicht dies verlangt.
(5) Für Anbieter, die Unternehmer sind, gilt zusätzlich Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150: Eine Einschränkung oder Aussetzung wird spätestens mit ihrem Wirksamwerden begründet; eine Beendigung wird mindestens 30 Tage im Voraus in einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Die Ausnahmen von der Frist und das Beschwerdeverfahren stehen in den Verkäuferbedingungen.
(6) Folgen. Mit der Beendigung enden die Nutzungsrechte. Laufende Bestellungen werden abgewickelt, Auszahlungen und Belege erstellt; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Was mit Inseraten und Daten geschieht, steht in den Kündigungsbedingungen und in der Datenschutzerklärung. Bereits gezahlte Entgelte für nicht mehr erbrachte Leistungen werden erstattet, wenn die Beendigung nicht auf einem vom Nutzer zu vertretenden Grund beruht.
(1) Vermittco darf diese AGB und die ergänzenden Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, eine behördliche Anordnung, das Schließen einer Regelungslücke, eine Änderung des Leistungsangebots oder der technischen Rahmenbedingungen oder die Abwehr von Missbrauch.
(2) Ankündigung. Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt (E-Mail oder Mitteilung im Konto). Die Mitteilung nennt die geänderten Stellen, stellt alte und neue Fassung gegenüber und weist ausdrücklich darauf hin, dass das Schweigen des Nutzers als Zustimmung gilt und dass er widersprechen kann.
(3) Widerspruch. Widerspricht der Nutzer bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; Vermittco kann den Vertrag in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin ordentlich kündigen. Der Nutzer kann bis zum Wirksamwerden zusätzlich kostenlos und fristlos kündigen; bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.
(4) Grenzen der Zustimmungsfiktion. Die Hauptleistung, das Entgelt und der wesentliche Charakter des Vertrags können auf diesem Weg nicht geändert werden; solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Für bereits abgeschlossene Bestellungen gilt stets die Fassung, die im Zeitpunkt der Bestellung galt.
(5) Für Anbieter, die Unternehmer sind, beträgt die Ankündigungsfrist mindestens 15 Tage und, soweit für die Anpassung technischer oder betrieblicher Abläufe erforderlich, entsprechend länger (Art. 3 Abs 2 der Verordnung (EU) 2019/1150). Eine kürzere Frist ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Pflicht dies verlangt oder eine unmittelbare Gefahr abgewehrt werden muss. Der Unternehmer kann den Vertrag vor Ablauf der Frist kündigen.
(6) Die jeweils geltende Fassung ist unter vermittco.com/agb.html abrufbar und trägt ein Datum. Frühere Fassungen werden auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt.
Diese Offenlegung erfolgt nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung). Sie beschreibt die Hauptparameter, nach denen Inserate in Trefferlisten und Kategorieübersichten gereiht werden, und deren relative Bedeutung. Die Reihung erfolgt in dieser Rangordnung:
Über die genannten Stufen hinaus fließen keine weiteren Merkmale in die Reihung ein — insbesondere weder die Höhe der Provision, noch ein Abonnement des Verkäufers, noch ein Verhältnis des Verkäufers zu Vermittco. Hervorhebungen, die ein Abonnement als monatliches Kontingent enthält (auch ein Enterprise-Abonnement), wirken wie gebuchte Hervorhebungen derselben Stufe nach Nummer 1. Bezahlte Platzierungen werden in den Trefferlisten als „Anzeige" gekennzeichnet; eine Erläuterung dieser Hauptparameter ist von den Trefferlisten aus über „Wie wir sortieren" erreichbar.
(1) Jede Person kann Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält (Art. 16 DSA) — auch ohne Nutzerkonto. Die Meldung ist über die Schaltfläche „Melden" beim jeweiligen Inserat möglich und jederzeit per E-Mail an support@vermittco.com, auch für andere Inhalte wie Profile, Bewertungen oder Nachrichten. Damit eine Meldung bearbeitet werden kann, soll sie enthalten:
Beim Melden ohne Konto wird zum Schutz vor automatisierten Massenmeldungen Cloudflare Turnstile eingesetzt (Abschnitt 4.2 der Datenschutzerklärung).
(2) Ablauf. Enthält die Meldung eine E-Mail-Adresse, wird ihr Eingang unverzüglich elektronisch bestätigt. Jede Meldung wird von einer natürlichen Person geprüft — zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv. Die Zahl der Meldungen zu einem Inhalt und die Schwere des Meldegrunds bestimmen nur die Reihenfolge und Dringlichkeit der Prüfung, nie ob eine Meldung geprüft wird. Automatisierte Mittel werden zur Vorsortierung eingesetzt (Absatz 3); über die Meldung selbst entscheidet ein Mensch. Die meldende Person erhält die Entscheidung unverzüglich per E-Mail, samt Angabe, ob und welche automatisierten Mittel eingesetzt wurden, und Hinweis auf die Rechtsbehelfe nach § 16. Meldungen zur Produktsicherheit werden innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeitet (Art. 22 Abs 8 der Verordnung (EU) 2023/988). Bei Meldungen, die auf eine Straftat gegen Leben oder Sicherheit einer Person schließen lassen, unterrichtet Vermittco unverzüglich die zuständigen Behörden (Art. 18 DSA).
(3) Einsatz automatisierter Mittel. Bei der Erkennung und Vorsortierung von Meldungen und Inhalten werden automatisierte Verfahren eingesetzt — etwa Wort- und Musterfilter und eine automatisierte Inhaltsprüfung von Inseraten, Beiträgen, Kommentaren, Bewertungen und Bildern. Stuft die automatisierte Prüfung einen Inhalt als eindeutig unzulässig ein, wird er automatisch nicht veröffentlicht beziehungsweise entfernt; der betroffene Nutzer erfährt den Grund sofort und kann verlangen, dass eine natürliche Person die Entscheidung überprüft (§ 16). Ist das Ergebnis nicht eindeutig, entscheidet eine natürliche Person. Über die Sperre eines Kontos, das Aussetzen einer Auszahlung und über Beschwerden wird nie ausschließlich automatisiert entschieden.
(4) Begründung von Entscheidungen (Art. 17 DSA). Wird ein Inhalt entfernt, gesperrt, in der Sichtbarkeit oder Reichweite beschränkt, wird eine Zahlung ausgesetzt oder ein Konto eingeschränkt oder beendet, erhält der betroffene Nutzer spätestens mit dem Wirksamwerden eine klare und spezifische Begründung per E-Mail. Sie nennt die getroffene Maßnahme und ihre räumliche und zeitliche Reichweite, die Tatsachen und Umstände, auf denen sie beruht — einschließlich der Angabe, ob sie auf eine Meldung oder auf eine Prüfung aus eigenem Antrieb zurückgeht —, ob automatisierte Mittel zur Erkennung oder Entscheidung verwendet wurden, die herangezogene gesetzliche Grundlage oder Vertragsbestimmung samt Erläuterung und die Rechtsbehelfe nach § 16 einschließlich des Wegs zu den Gerichten.
(5) Behördliche und gerichtliche Anordnungen. Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte und Auskunftsanordnungen (Art. 9 und 10 DSA) werden unverzüglich bearbeitet. Entfernungsanordnungen einer zuständigen Behörde wegen terroristischer Online-Inhalte setzt Vermittco schnellstmöglich, in jedem Fall aber innerhalb einer Stunde nach Erhalt um (Art. 3 Abs 3 der Verordnung (EU) 2021/784); die entfernten Inhalte und zugehörigen Daten werden sechs Monate aufbewahrt (Art. 6 dieser Verordnung). Anordnungen einer Marktüberwachungsbehörde zu Angeboten gefährlicher Produkte werden unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen befolgt (Art. 22 Abs 4 der Verordnung (EU) 2023/988). Die Kontaktstellen für Behörden stehen im Impressum. Die betroffenen Nutzer werden informiert, sobald und soweit das zulässig ist; bei Entfernungsanordnungen wegen terroristischer Inhalte erhalten sie auf Anfrage die Gründe und die Möglichkeiten zur Anfechtung der Anordnung (Art. 11 der Verordnung (EU) 2021/784).
(6) Die Möglichkeit, Gerichte oder Behörden anzurufen, bleibt für alle Beteiligten unberührt.
(1) Internes Beschwerdeverfahren (freiwillig, nach dem Vorbild von Art. 20 DSA). Vermittco ist als Kleinstunternehmen dazu nicht verpflichtet (Art. 19 Abs 1 DSA), bietet das Verfahren aber allen Nutzern an. Gegen jede Entscheidung nach § 15 Absatz 4 sowie gegen die Entscheidung, einer Meldung nicht nachzugehen, kann innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Begründung Beschwerde erhoben werden — formlos an support@vermittco.com oder über die Beschwerdefunktion im Konto. Die Beschwerde ist unentgeltlich. Sie wird zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und unter Aufsicht einer natürlichen Person geprüft; eine begründete Entscheidung wird mitgeteilt. Erweist sich die Beschwerde als berechtigt, wird die Maßnahme unverzüglich rückgängig gemacht.
(2) Außergerichtliche Streitbeilegung (freiwillig, nach dem Vorbild von Art. 21 DSA). Nutzer, die eine Entscheidung nach Absatz 1 nicht akzeptieren, können eine vom Koordinator für digitale Dienste zertifizierte Streitbeilegungsstelle anrufen. Vermittco wirkt an einem solchen Verfahren freiwillig nach Maßgabe des Art. 21 DSA mit; die Entscheidung der Stelle ist für die Beteiligten nicht bindend. Über die zuständige Stelle informiert der Koordinator für digitale Dienste (in Österreich die KommAustria, betreut von der RTR).
(3) Verbraucherschlichtung. Ergänzend stehen Verbrauchern die im Impressum genannten Schlichtungsstellen offen. Die OS-Plattform der Europäischen Kommission wurde mit 20. Juli 2025 eingestellt.
(4) Maßnahmen gegen Missbrauch (nach dem Vorbild von Art. 23 DSA). Wer häufig und offensichtlich rechtswidrige Inhalte einstellt, wird nach vorheriger Verwarnung für einen angemessenen Zeitraum von der Nutzung ausgesetzt. Dasselbe gilt für Personen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einbringen. Bei der Beurteilung werden die absolute Zahl, das Verhältnis zur Gesamtzahl der Beiträge, die Schwere und die Absicht berücksichtigt. Die Dauer wird im Einzelfall festgelegt und begründet.
(5) Für Anbieter, die Unternehmer sind, besteht zusätzlich das interne Beschwerdemanagementsystem nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/1150 sowie die Möglichkeit der Mediation nach Art. 12 dieser Verordnung; Einzelheiten und die benannten Mediatoren stehen in den Verkäuferbedingungen.
(1) Vermittco betreibt eine Online-Plattform, die den Abschluss von Fernabsatzverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglicht. Als Kleinstunternehmen ist Vermittco zur Rückverfolgbarkeit der Unternehmer nach Art. 30 bis 32 DSA nicht verpflichtet (Art. 29 Abs 1 DSA); es wendet die folgenden Regeln freiwillig an. Pflichten aus anderen Gesetzen — etwa zur Erhebung der Angaben nach § 18 — bleiben unberührt.
(2) Wer als Unternehmer anbietet, stellt vor der erstmaligen Nutzung bereit — bei einem von Vermittco eingerichteten Konto (§ 3 Abs 7) nach dessen Übernahme und vor dem ersten Verkauf mit Zahlungsabwicklung über die Plattform —: Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse; eine Kopie des Identitätsdokuments oder eine andere elektronische Identifizierung der vertretungsbefugten Person; Bankverbindung oder Zahlungskonto; soweit vorhanden Eintragung im Handels- oder vergleichbaren Register samt Registernummer und UID-Nummer; sowie die Erklärung, ausschließlich Produkte oder Dienste anzubieten, die dem geltenden Unionsrecht entsprechen.
(3) Prüfung. Vermittco prüft die Angaben auf Verlässlichkeit und Vollständigkeit, insbesondere anhand frei zugänglicher amtlicher Datenbanken. Sind Angaben unvollständig oder unrichtig, wird der Unternehmer zur Berichtigung aufgefordert; kommt er dem nicht nach, wird sein Angebot ausgesetzt, bis die Angaben vorliegen. Diese Aussetzung wird nach § 15 Absatz 4 begründet und kann nach § 16 beanstandet werden.
(4) Anzeige gegenüber Käufern (nach dem Vorbild von Art. 31 DSA). Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers werden vor dem Vertragsschluss klar und leicht zugänglich angezeigt, ebenso die Angaben zur Kennzeichnung des Produkts, soweit der Unternehmer sie bereitgestellt hat.
(5) Information bei rechtswidrigen oder gefährlichen Produkten. Erlangt Vermittco Kenntnis davon, dass über die Plattform ein rechtswidriges Produkt an Verbraucher gelangt ist, werden die betroffenen Käufer — soweit ihre Kontaktdaten vorliegen — über das Produkt, den Unternehmer und die verfügbaren Rechtsbehelfe informiert (nach dem Vorbild von Art. 32 DSA). Liegen keine Kontaktdaten vor, werden die Angaben auf der Plattform öffentlich zugänglich gemacht. Bei Rückrufen und Sicherheitswarnungen zu gefährlichen Produkten arbeitet Vermittco mit den Marktüberwachungsbehörden und den Anbietern zusammen (Art. 22 der Verordnung (EU) 2023/988).
(1) Vermittco ist ein meldepflichtiger Plattformbetreiber nach dem Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG), das die Richtlinie (EU) 2021/514 („DAC 7") umsetzt.
(2) Für Anbieter, die über die Plattform Waren verkaufen, Dienstleistungen erbringen, Verkehrsmittel oder unbewegliches Vermögen vermieten, erhebt Vermittco die gesetzlich vorgesehenen Angaben — insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum oder Firmenbuchnummer, Steueridentifikationsnummer und UID-Nummer, Bankverbindung sowie die im Kalenderjahr erzielten Vergütungen, einbehaltene Gebühren und die Zahl der Transaktionen — und übermittelt sie bis zum 31. Jänner des Folgejahres an das österreichische Finanzamt, das die Daten an die zuständigen Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten weiterleitet.
(3) Ausnahme. Nicht gemeldet werden Anbieter, die im Kalenderjahr weniger als 30 Warenverkäufe durchgeführt und dabei insgesamt höchstens 2.000 Euro Vergütung erzielt haben.
(4) Anbieter erhalten vor jeder Meldung die sie betreffenden zu meldenden Angaben mitgeteilt (§ 15 Abs 2 DPMG). Legt ein Anbieter verlangte Angaben trotz zweimaliger Mahnung nicht vor, ist Vermittco nach Ablauf von 60 Tagen nach der zweiten Mahnung gesetzlich verpflichtet, das Konto zu schließen und eine erneute Registrierung zu verhindern oder die Auszahlung von Vergütungen zurückzuhalten, solange die Angaben fehlen (§ 20 Abs 3 DPMG).
(5) Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs 1 lit. c DSGVO. Weitere Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
(6) Aufbewahrung. Die gemeldeten Angaben werden zehn Jahre nach Ablauf des Meldezeitraums gelöscht (§ 15 Abs 3 DPMG). Aufzeichnungen über Umsätze, die Vermittco als Plattform im Sinn des § 18 Abs 11 UStG unterstützt, werden zehn Jahre ab Ende des Jahres aufbewahrt, in dem der Umsatz bewirkt wurde (§ 18 Abs 12 UStG). Das gilt auch, wenn der Anbieter sein Konto vorher löscht; die Angaben sind dann für jede andere Verwendung gesperrt.
(1) Inhalte, die ein Nutzer einstellt — Texte, Bilder, Videos, Daten —, bleiben sein Eigentum. Der Nutzer sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere an Fotos und an abgebildeten Personen und Marken.
(2) Der Nutzer räumt Vermittco das räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche und unentgeltliche Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten (etwa zu verkleinern, zuzuschneiden oder in andere Dateiformate zu überführen) und öffentlich zugänglich zu machen, soweit das für den Betrieb der Plattform, für die Darstellung des Inserats, für Suche und Empfehlungen sowie für die Bewerbung des konkreten Angebots erforderlich ist. Die Bewerbung außerhalb der Plattform, etwa in Suchmaschinen, Preisportalen oder sozialen Netzwerken, ist davon umfasst.
(3) Das Nutzungsrecht endet mit der Löschung des Inhalts, mit einer angemessenen Nachlauffrist für technische Zwischenspeicher und für Sicherungskopien sowie unbeschadet gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und bereits abgeschlossener Geschäfte, deren Dokumentation den Inhalt enthält.
(4) Die Inhalte von Vermittco selbst — Aufbau, Gestaltung, Texte, Grafiken, Datenbanken und Software — sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Eine Nutzung über das übliche Betrachten der Plattform hinaus, insbesondere das systematische Auslesen der Datenbank, bedarf der Zustimmung.
(1) Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz verarbeitet. Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer und die Rechte der betroffenen Personen stehen in der Datenschutzerklärung.
(2) Verarbeitet Vermittco Daten im Auftrag eines Anbieters — etwa Kundendaten aus dessen eigenem Shop-System —, gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
(3) Vertrauliche Informationen, die Nutzer im Zuge der Abwicklung übermitteln, werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit das nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich geboten oder behördlich oder gerichtlich angeordnet ist.
(4) Nutzer dürfen Kontaktdaten anderer Nutzer, die sie über die Plattform erhalten, ausschließlich zur Abwicklung des konkreten Geschäfts verwenden. Werbliche Nutzung ohne Einwilligung ist unzulässig (§ 174 TKG 2021, § 7 UWG).
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Verbraucher: Diese Rechtswahl entzieht einem Verbraucher nicht den Schutz, der ihm durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt wird (Art. 6 Abs 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, „Rom I"). Für Klagen gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, ist ausschließlich das Gericht dieses Ortes zuständig (§ 14 KSchG). Ein Verbraucher kann Vermittco nach seiner Wahl an dessen Sitz oder an seinem eigenen Wohnsitzgericht klagen. Hat ein Verbraucher seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, kann Vermittco ihn nur vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats verklagen; der Verbraucher kann Vermittco vor den Gerichten in Österreich oder vor dem Gericht seines Wohnsitzes verklagen (Art. 18 Abs 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, „Brüssel Ia"). Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung mit Verbrauchern wird nicht getroffen.
(3) Nur gegenüber Unternehmern: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich.
(4) Vertragssprache ist Deutsch (§ 1 Abs 5). Die Sprache eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens richtet sich nach den dafür geltenden Vorschriften; diese AGB legen sie nicht fest.
(1) Textform genügt. Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses können in Textform abgegeben werden, insbesondere per E-Mail oder über die dafür vorgesehenen Funktionen im Konto. Eine strengere Form wird nicht verlangt.
(2) Abtretung. Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Vermittco übertragen; die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. Vermittco darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübertragung übertragen; der Nutzer wird darüber mindestens einen Monat vorher informiert und kann bis zum Wirksamwerden kostenlos kündigen.
(3) Unwirksame Bestimmungen. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Verbrauchern findet keine ergänzende Auslegung zu deren Nachteil statt.
(4) Barrierefreiheit. Angaben zur Zugänglichkeit der Plattform stehen in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
(5) Kennzahlen. Die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer in der Europäischen Union veröffentlicht Vermittco freiwillig halbjährlich im DSA-Transparenzbericht; dem Koordinator für digitale Dienste und der Europäischen Kommission wird sie auf Verlangen übermittelt (Art. 24 Abs 3 DSA).