Gesetzliche Gewährleistung
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Der EU-Hinweis unten steht hier auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch; für jede andere Sprache wird die englische Amtsfassung gezeigt. Über der Grafik können Sie die Sprache wählen. Die Erläuterungen auf dieser Seite sind deutsch; maschinelle Übersetzung ist bewusst abgeschaltet. The EU notice below is available here in German, English, French, Spanish and Italian; for any other language the official English version is shown (choose a language above the notice). L’avis de l’UE ci-dessous est disponible ici en allemand, anglais, français, espagnol et italien ; pour toute autre langue, la version officielle anglaise est affichée (choisissez une langue au-dessus de l’avis). El aviso de la UE que figura a continuación está disponible aquí en alemán, inglés, francés, español e italiano; para cualquier otra lengua se muestra la versión oficial inglesa (elija un idioma encima del aviso). L’avviso dell’UE qui sotto è disponibile in tedesco, inglese, francese, spagnolo e italiano; per ogni altra lingua è mostrata la versione ufficiale inglese (scelga una lingua sopra l’avviso). Aşağıdaki AB bildirimi resmî İngilizce sürümüyle ve Türkçe çevirisiyle gösterilir.
Vermittco
Dominik Starzengruber · Heliosallee 106, 4030 Linz
Dokument Gesetzliche Gewährleistung · Fassung 2026-10 · Stand: 23.09.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Einheitlicher EU-Hinweis · Kauf bei gewerblichen Verkäufern

Der einheitliche EU-Hinweis

Ab 27. September 2026 müssen Unternehmer Verbraucher vor dem Kauf mit einem in der ganzen Europäischen Union einheitlichen Hinweis an die gesetzliche Gewährleistung erinnern (Art. 5 Abs 1 lit e, Art. 6 Abs 1 lit l und Art. 22a der Richtlinie 2011/83/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825). Gestaltung und Inhalt legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest; der Hinweis darf nicht verändert werden. Hier sehen Sie ihn in der amtlichen Fassung.

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025, Anhang I (ABl. L, 2025/1960, 2.10.2025). Den Hinweis gibt es in allen Amtssprachen der EU; Vermittco zeigt hier fünf davon — Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Für jede andere Amtssprache wird die englische Amtsfassung gezeigt. Für Türkisch gibt es keine Amtsfassung, deshalb stehen dort die englische Amtsfassung und eine gekennzeichnete Übersetzung.

Wann der Hinweis auf Vermittco gilt

Vermittco ist ein Marktplatz. Den Kaufvertrag schließen Sie mit dem jeweiligen Verkäufer — er, nicht Vermittco, haftet für die gesetzliche Gewährleistung. Vermittco stellt den Hinweis im Namen der gewerblichen Verkäufer bereit.

Der Hinweis gilt, wenn Sie als Verbraucher von einem gewerblichen Verkäufer (Unternehmer) kaufen. Kaufen Sie von einer Privatperson, gilt die Verbraucher-Gewährleistung nicht; darauf weisen Inserat und Kasse hin. Zwischen Unternehmern gelten die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts.

Was die gesetzliche Gewährleistung bedeutet

Der Verkäufer haftet für Mängel, die bei der Lieferung schon vorhanden waren und innerhalb der Gewährleistungsfrist hervorkommen. Nach dem Recht der Europäischen Union beträgt die Frist mindestens zwei Jahre ab Lieferung (Art. 10 Richtlinie (EU) 2019/771). Das Recht Ihres Wohnsitzstaats kann eine längere Frist vorsehen — in Spanien zum Beispiel drei Jahre. Bei gebrauchten Waren kann je nach Land eine kürzere Frist gelten, jedoch nicht unter einem Jahr.

In Österreich regelt das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) die Gewährleistung beim Kauf von Waren durch Verbraucher: Der Unternehmer leistet Gewähr für jeden Mangel, der bei Übergabe der Ware vorliegt und innerhalb von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt hervorkommt (§ 10 Abs 1 VGG).

Ist die Ware mangelhaft, können Sie zunächst eine kostenlose Verbesserung (Reparatur) oder einen kostenlosen Austausch verlangen; in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags mit Erstattung des Kaufpreises.

Die Gewährleistung besteht unabhängig vom Rücktrittsrecht (Widerruf) und unabhängig von einer freiwilligen Garantie des Herstellers oder des Verkäufers. Eine solche Garantie kann Ihre gesetzlichen Rechte nicht einschränken.

Was Sie bei einem Mangel tun können

  1. Melden Sie den Mangel so bald wie möglich dem Verkäufer — über Ihr Vermittco-Konto unter „Bestellungen" oder über die Kontaktdaten des Verkäufers in Ihrer Bestellbestätigung.
  2. Halten Sie einen Kaufnachweis bereit, etwa die Bestellbestätigung, die Rechnung oder einen Kontoauszug.

Mehr zu Ihren Rechten in den einzelnen Ländern finden Sie auf dem Portal „Ihr Europa" der Europäischen Kommission: europa.eu/youreurope/garantien.

Rechtsgrundlagen

  • Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher, konsolidierte Fassung ab 27.09.2026 — EUR-Lex
  • Richtlinie (EU) 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel) — EUR-Lex
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 (Gestaltung und Inhalt des Hinweises) — EUR-Lex
  • Richtlinie (EU) 2019/771 über den Warenkauf — EUR-Lex
  • Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), BGBl. I Nr. 175/2021 — RIS
Vermittco · Dominik Starzengruber · Heliosallee 106, 4030 Linz · support@vermittco.com Fassung 2026-10 · Stand: 23.09.2026