Mit Annahme dieser Vollmacht beauftragt und bevollmächtigt der Anbieter (nachfolgend „Verkäufer") die Plattform Vermittco (nachfolgend „Vermittco"), die in den folgenden Bestimmungen beschriebenen Handlungen im Namen und für Rechnung des Verkäufers vorzunehmen. Die Vollmacht ist Voraussetzung für das Anbieten und Verkaufen über die Plattform; sie ergänzt die AGB und gilt für alle über Vermittco angebahnten und abgewickelten Geschäfte des Verkäufers.
Vermittco ist bevollmächtigt, für die über die Plattform zustande gekommenen Verkäufe des Verkäufers Rechnungen an die Käufer im Namen und für Rechnung des Verkäufers auszustellen und zu übermitteln (§ 11 Abs. 1 UStG AT bzw. § 14 Abs. 2 UStG DE — Rechnungsausstellung durch einen Dritten). Grundlage sind ausschließlich die vom Verkäufer in seinem Konto hinterlegten Angaben (Name/Firma, Anschrift, USt-IdNr., Steuerstatus wie Kleinunternehmer- oder Differenzbesteuerung) sowie die beim Kauf eingefrorenen Preis- und Steuerdaten.
Die Vollmacht umfasst ebenso die Ausstellung von Rechnungskorrekturen, Storno-Rechnungen und Gutschriften (kaufmännische Korrekturbelege) im Namen des Verkäufers, soweit Bestellungen ganz oder teilweise erstattet oder Beträge berichtigt werden.
Vermittco ist bevollmächtigt, Kaufpreiszahlungen der Käufer über den Zahlungsdienstleister Stripe mit schuldbefreiender Wirkung für den Käufer entgegenzunehmen und an den Verkäufer — abzüglich der vereinbarten Plattform-Provision samt darauf entfallender Umsatzsteuer sowie etwaiger Creator-Provisionen und Zahlungsdienstleister-Entgelte — weiterzuleiten. Bei aktivierter Treuhand-Abwicklung erfolgt die Weiterleitung erst nach Empfangsbestätigung durch den Käufer bzw. nach Ablauf der Freigabefrist; deren Dauer, Beginn und Sperrgründe sind in § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt.
Vermittco ist bevollmächtigt, im Erstattungsfall (Widerruf, Storno, Kulanz, Rückabwicklung) Zahlungen ganz oder teilweise an den Käufer zurückzuführen und den auf den Verkäufer entfallenden Anteil von dessen Auszahlung einzubehalten bzw. rückzubelasten. Über jede Erstattung wird der Verkäufer informiert; die zugehörigen Korrekturbelege werden gemäß § 2 im Namen des Verkäufers ausgestellt.
Bei Käufen auf Rechnung ist Vermittco bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung des Verkäufers Zahlungserinnerungen und Mahnungen an säumige Käufer zu versenden. Gläubiger der Forderung bleibt ausschließlich der Verkäufer; eine Abtretung der Forderung an Vermittco findet nicht statt. Gerichtliche Geltendmachung ist von dieser Vollmacht nicht umfasst.
Die Vollmacht ist auf die in §§ 2–5 beschriebenen Handlungen beschränkt; für die Zeit vor der Übernahme eines von Vermittco eingerichteten Kontos gilt allein § 10. Vermittco ist insbesondere nicht bevollmächtigt, im Namen des Verkäufers sonstige Verträge zu schließen, Verbindlichkeiten einzugehen oder den Verkäufer gerichtlich zu vertreten. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande; Vermittco wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrags.
Die Vollmacht gilt ab Annahme im Konto — bei einem von Vermittco eingerichteten Konto ab der Annahme bei dessen Übernahme — und für die Dauer der Nutzung der Plattform als Anbieter. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform (E-Mail an support@vermittco.com) widerrufen werden. Bereits begonnene Abwicklungen (offene Bestellungen, laufende Erstattungen, ausstehende Belege) werden noch zu Ende geführt. Nach dem Widerruf ist das Einstellen neuer Angebote und der Verkauf über die Plattform nicht mehr möglich.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Text dieser Vollmacht ist jederzeit unter vermittco.com/vollmacht.html abrufbar und kann gedruckt oder als PDF gespeichert werden; die erteilte Zustimmung wird mit Zeitpunkt und Dokument-Version protokolliert.
(1) Auftrag. Ein Anbieter kann Vermittco in Textform — etwa per E-Mail, mit einem unterschriebenen Formular oder in einem Vertrag — beauftragen, ein Konto für ihn einzurichten und zu befüllen (§ 3 Abs 7 der AGB). Vermittco weist den Anbieter vor der Einrichtung auf diesen Paragraphen hin und hält fest, wer den Auftrag wann und auf welchem Weg erteilt hat. Ohne einen so dokumentierten Auftrag richtet Vermittco kein Konto ein. Für die Zeit bis zur Übernahme gelten ausschließlich die folgenden Absätze; die §§ 1 bis 8 gelten erst ab der Übernahme.
(2) Umfang. Im Rahmen des Auftrags darf Vermittco das Konto mit den vom Anbieter mitgeteilten Angaben anlegen; Inserate aus den Angaben des Anbieters, seiner Website oder seinem Shop- bzw. Produktdatenfeed erstellen, veröffentlichen und aktualisieren; eine Anbindung an seine Systeme einrichten; eingehende Anfragen entgegennehmen und an den Anbieter weiterleiten und — nur soweit der Auftrag das vorsieht — mit Sachangaben aus dem jeweiligen Inserat beantworten.
(3) Grenzen. Vermittco schließt im Namen des Anbieters keine Verträge, macht keine Preis-, Liefer- oder sonstigen Zusagen, nimmt keine Zahlungen für ihn entgegen, stellt keine Belege in seinem Namen aus und stimmt an seiner Stelle keinen Vertragsbedingungen zu. Die AGB, die Nutzungsbedingungen, die Verkäuferbedingungen, diese Vollmacht und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nimmt der Anbieter bei der Übernahme selbst an und bestätigt dabei, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben; bei Unternehmen handelt eine vertretungsbefugte Person.
(4) Rechte an Inhalten. Für Texte, Bilder und Daten, die Vermittco im Auftrag aus der Website oder den Systemen des Anbieters übernimmt, räumt der Anbieter Vermittco mit dem Auftrag das in § 19 Abs 2 der AGB beschriebene einfache Nutzungsrecht ein und sichert zu, über die dafür erforderlichen Rechte zu verfügen. Das Nutzungsrecht endet nach § 19 Abs 3 der AGB, spätestens mit der Löschung eines Kontos, dessen Auftrag ohne Übernahme geendet hat (Absatz 7).
(5) Zugang und Übergabe. Bis zur Übernahme führt Vermittco das Konto mit einer internen Anmelde-Adresse; Benachrichtigungen an das Konto gehen an Vermittco. Zur Übernahme erhält der Anbieter einen persönlichen, befristet gültigen Link. Er bestätigt seine E-Mail-Adresse mit einem Einmal-Code, legt eine eigene Anmeldung fest und gibt die Erklärungen nach Absatz 3 ab. Mit der Übernahme enden alle Anmeldungen und Zugänge, die Vermittco für die Einrichtung genutzt hat; Vermittco bestätigt die Übernahme per E-Mail. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten aus der Zeit der Einrichtung können auf den Geräten des Anbieters technisch unlesbar sein.
(6) Nachweis. Vermittco protokolliert die Einrichtung, jeden Wechsel in das Konto und die Übergabe. Auf Anfrage erhält der Anbieter eine Aufstellung dieses Protokolls.
(7) Ende. Der Auftrag endet mit der Übernahme des Kontos oder mit seinem Widerruf, den der Anbieter jederzeit in Textform erklären kann (E-Mail an support@vermittco.com). Übernimmt der Anbieter das Konto nicht, kann auch Vermittco den Auftrag jederzeit beenden. Endet der Auftrag ohne Übernahme, nimmt Vermittco die Inserate unverzüglich aus der Anzeige und löscht das Konto, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht (§ 3 Abs 7 der AGB).
(8) Datenschutz. Bis zur Übernahme verarbeitet Vermittco die Daten als Verantwortlicher; Einzelheiten stehen in Abschnitt 4.26 der Datenschutzerklärung. Ab der Übernahme gilt für Daten, die Vermittco im Auftrag des Anbieters verarbeitet, die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
(9) Entgelt. Ein Entgelt für die Einrichtung fällt nur an, wenn es gesondert vereinbart ist, etwa in einem Enterprise-Abonnement (§ 5 Abs 2 der AGB).