Verordnung (EU) 2022/2065 · Berichtszeitraum bis 28.08.2026
Vermittco ist eine Online-Plattform im Sinn der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste, „DSA"). Auf dieser Seite veröffentlicht Vermittco freiwillig Angaben nach dem Vorbild von:
Vermittco ist ein Kleinstunternehmen nach der Empfehlung 2003/361/EG. Nach Art. 15 Abs 2 DSA entfällt die Berichtspflicht nach Art. 15; nach Art. 19 Abs 1 DSA gelten die Art. 20 bis 28 nicht — mit Ausnahme von Art. 24 Abs 3: Die Zahl der aktiven Nutzer wird dem Koordinator für digitale Dienste und der Europäischen Kommission auf Verlangen unverzüglich übermittelt. Nach Art. 29 Abs 1 DSA gelten auch die Art. 30 bis 32 nicht. Pflicht sind unabhängig von der Größe die Kontaktstellen (Art. 11 und 12), das Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16), die Begründung von Maßnahmen (Art. 17) und die Meldung von Straftaten (Art. 18); sie sind in § 15 der AGB beschrieben. Das Beschwerdeverfahren nach § 16 der AGB bietet Vermittco freiwillig an.
Berichtsstichtag: 28. August 2026.
Die Plattform befindet sich in der Startphase und ist noch nicht öffentlich eingeführt. Die Zahl der durchschnittlichen monatlichen aktiven Nutzerinnen und Nutzer in der Union liegt zum Stichtag unter 100. Die Schwelle für sehr große Online-Plattformen (45 Millionen, Art. 33 Abs 1 DSA) wird damit deutlich unterschritten; Vermittco ist keine sehr große Online-Plattform.
Berechnungsmethode: Gezählt werden eindeutige Personen, die innerhalb eines Kalendermonats mindestens einmal Inhalte auf der Plattform abgerufen oder eingestellt haben. Angemeldete Nutzer werden über die Konto-Kennung gezählt, nicht angemeldete Besucher über die Sitzung. Automatisierte Zugriffe — Suchmaschinen-Robots und sonstige Programme — werden herausgerechnet. Mehrfachzugriffe derselben Person innerhalb eines Monats zählen einmal.
Nächste Veröffentlichung: spätestens 28. Februar 2027 und danach halbjährlich.
Im Berichtszeitraum bis zum 28. August 2026 sind bei Vermittco keine Anordnungen von Behörden oder Gerichten eingegangen — weder Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte (Art. 9 DSA) noch Auskunftsanordnungen (Art. 10 DSA), Entfernungsanordnungen wegen terroristischer Online-Inhalte (Verordnung (EU) 2021/784) oder Anordnungen einer Marktüberwachungsbehörde zu gefährlichen Produkten (Art. 22 Abs 4 der Verordnung (EU) 2023/988).
Anordnungen werden künftig nach Mitgliedstaat, Art des betroffenen rechtswidrigen Inhalts sowie nach der mittleren Zeit bis zur Eingangsbestätigung und bis zur Umsetzung aufgeschlüsselt. Die Kontaktstellen für Behörden — nach Art. 11 DSA, für Entfernungsanordnungen nach Art. 15 der Verordnung (EU) 2021/784 und für die Marktüberwachung nach Art. 22 Abs 1 der Verordnung (EU) 2023/988 — stehen im Impressum; sie können auf Deutsch und Englisch angeschrieben werden.
Das Meldeverfahren ist eingerichtet: über die Schaltfläche „Melden" bei jedem Inserat — auch ohne Nutzerkonto — und für alle Inhalte per E-Mail. Jede Meldung wird von einem Menschen geprüft; die meldende Person erhält die Entscheidung mit Hinweis auf die Rechtsbehelfe. Der Ablauf steht in § 15 der AGB.
Zum Stichtag liegen keine berichtsfähigen Kennzahlen vor. Die im System vorhandenen Meldungen stammen ausschließlich aus internen Funktionsprüfungen des Betreibers vor dem Start und nicht von Nutzern der Plattform; sie werden hier bewusst nicht als Moderationskennzahlen ausgewiesen, weil das ein irreführendes Bild ergäbe.
Ab dem öffentlichen Start werden je Berichtszeitraum ausgewiesen: die Zahl der Meldungen, aufgeschlüsselt nach der Art des behaupteten rechtswidrigen Inhalts; die Zahl der Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern nach Art. 22 DSA; die aufgrund der Meldungen ergriffenen Maßnahmen, getrennt danach, ob sie auf gesetzlicher Grundlage oder auf den Plattformregeln beruhen; der Anteil der mit automatisierten Mitteln bearbeiteten Meldungen; und die mittlere Bearbeitungsdauer.
Eingesetzte Mittel. Neue Inserate durchlaufen eine automatisierte Vorprüfung (Wort- und Musterfilter sowie eine automatisierte Inhaltsprüfung). Ergänzend erfolgen stichprobenartige Kontrollen durch den Betreiber. Eine allgemeine Überwachung findet nicht statt (Art. 8 DSA).
Menschliche Aufsicht. Die Moderation wird vom Betreiber selbst sowie von Personen mit ausdrücklich zugeteilten Rechten wahrgenommen; Arbeitssprache ist Deutsch. Alle Beteiligten sind mit den Plattformregeln, den Melde- und Begründungspflichten und dem Beschwerdeverfahren vertraut. Automatisierte Mittel mit sofortiger Wirkung: Stuft die automatisierte Inhaltsprüfung ein Inserat, einen Beitrag, eine Bewertung oder ein Bild als eindeutig unzulässig ein, wird der Inhalt automatisch nicht veröffentlicht beziehungsweise entfernt; der Nutzer erhält sofort die Begründung (Art. 17 DSA) und kann die Überprüfung durch einen Menschen verlangen. In allen nicht eindeutigen Fällen ist das automatisierte Ergebnis eine Vorsortierung, die Entscheidung trifft ein Mensch. Über Kontosperren und über Beschwerden (Art. 20 DSA) wird nie ausschließlich automatisiert entschieden.
Genauigkeit und Fehlerquote der automatisierten Mittel. Für den Berichtszeitraum liegt keine belastbare Messung vor, weil die Zahl der geprüften Vorgänge zu gering ist. Ab dem öffentlichen Start wird die Trefferquote laufend erhoben: gezählt werden Vorgänge, in denen die automatisierte Vorprüfung ein Inserat markiert hat, und wie oft die anschließende menschliche Prüfung dem gefolgt ist. Daraus werden Fehlerquote und mögliche Schutzvorkehrungen abgeleitet und hier veröffentlicht.
Das interne Beschwerdeverfahren nach Art. 20 DSA steht sechs Monate ab Zugang der Begründung offen und ist kostenlos (§ 16 der AGB). Für gewerbliche Nutzer besteht zusätzlich das Verfahren nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/1150 (Verkäuferbedingungen § 10).
Im Berichtszeitraum wurden keine Beschwerden eingebracht — und dementsprechend keine Entscheidungen aufgehoben.
Künftig werden ausgewiesen: die Zahl der Beschwerden, die Grundlage der Beschwerde, die getroffenen Entscheidungen, die mittlere Bearbeitungsdauer und die Zahl der Fälle, in denen eine Entscheidung aufgehoben wurde.
Im Berichtszeitraum wurden keine Streitigkeiten an eine nach Art. 21 DSA zertifizierte Streitbeilegungsstelle herangetragen. Vermittco wirkt an solchen Verfahren nach Maßgabe des Art. 21 DSA mit; die Entscheidung der Stelle ist nicht bindend.
Künftig werden die Zahl der Verfahren, ihr Ausgang, die mittlere Verfahrensdauer und der Anteil der Fälle, in denen die Entscheidung der Stelle umgesetzt wurde, ausgewiesen.
Im Berichtszeitraum gab es keine Aussetzungen nach Art. 23 DSA — weder wegen des wiederholten Einstellens offensichtlich rechtswidriger Inhalte noch wegen des wiederholten Einbringens offensichtlich unbegründeter Meldungen oder Beschwerden.
Die Voraussetzungen und die Abwägungskriterien stehen in § 16 Absatz 4 der AGB. Jeder Aussetzung geht eine Verwarnung voraus.
Vor der ersten Nutzung müssen gewerbliche Anbieter die in § 17 der AGB genannten Angaben bereitstellen — bei einem von Vermittco eingerichteten Konto (§ 3 Abs 7 der AGB) nach der Übernahme und vor dem ersten Verkauf mit Zahlungsabwicklung über die Plattform. Die Angaben werden anhand frei zugänglicher amtlicher Register auf Verlässlichkeit geprüft. Fehlen Angaben oder sind sie unrichtig, wird das Angebot bis zur Berichtigung ausgesetzt. Als Kleinstunternehmen ist Vermittco dazu nicht verpflichtet (Art. 29 Abs 1 DSA) und wendet diese Regeln freiwillig an.
Im Berichtszeitraum wurden keine Anbieter wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben ausgesetzt, und es wurde kein Fall bekannt, in dem ein rechtswidriges Produkt an Verbraucher gelangt wäre (Art. 32 DSA).
Werbung (freiwillig, nach Art. 26 DSA). Werbung wird als solche gekennzeichnet, ebenso, in wessen Namen sie angezeigt wird und wer sie bezahlt hat. Werbung, die auf Profiling mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten beruht, wird nicht ausgespielt. Werbung an Minderjährige auf Grundlage von Profiling findet nicht statt — die Nutzung setzt Volljährigkeit voraus. Werbedienste werden erst nach ausdrücklicher Einwilligung geladen (Cookie-Richtlinie).
Empfehlungssystem (freiwillig, nach Art. 27 DSA). Die Hauptparameter der Reihung sind vollständig in § 14 der AGB offengelegt. Empfehlungen und die leichte Anpassung der Reihenfolge (höchstens drei Plätze) beruhen auf zuvor angesehenen Inseraten, früheren Suchen, gewählten Kategorien und Standortangaben, bei angemeldeten Nutzern auch auf Merkliste, gespeicherten Suchen und Käufen. Mit „Personalisierung pausieren" im Bereich der Empfehlungen lässt sich die Anpassung abschalten; danach werden Inserate ausschließlich nach den nicht personalisierten Kriterien gereiht. Die Aufzeichnung angesehener Inserate und Suchen endet mit dem Widerruf der Einwilligung in den Cookie-Einstellungen.
Kontaktstelle für Nutzer (Art. 12 DSA) und für Behörden (Art. 11 DSA): support@vermittco.com — Sprachen: Deutsch und Englisch. Die Kommunikation ist nicht ausschließlich automatisiert. Dieselbe Adresse ist Kontaktstelle für Entfernungsanordnungen nach Art. 15 der Verordnung (EU) 2021/784 und für Fragen der Produktsicherheit nach Art. 22 der Verordnung (EU) 2023/988; Einzelheiten im Impressum.
Koordinator für digitale Dienste in Österreich: KommAustria, betreut von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), Mariahilfer Straße 77–79, 1060 Wien — rtr.at.
Berichtszeitraum dieses Berichts: bis 28. August 2026. Nächste Aktualisierung: spätestens 28. Februar 2027.