Erklärung zur Barrierefreiheit
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Vermittco
Dominik Starzengruber · Heliosallee 106, 4030 Linz
Dokument Barrierefreiheit · Stand: 23.09.2026

Erklärung zur Barrierefreiheit

Freiwillige Erklärung · Maßstab WCAG 2.2 Stufe AA · Stand: 23.09.2026

1  Unser Anspruch

Vermittco soll für möglichst viele Menschen nutzbar sein — auch mit Screenreader, mit Tastatursteuerung, bei eingeschränktem Sehvermögen und bei Empfindlichkeit gegenüber Bewegung. Diese Erklärung beschreibt, was dafür umgesetzt ist, wo es noch hakt und wie man Barrieren melden kann.

2  Rechtliche Einordnung

Der elektronische Geschäftsverkehr fällt seit 28. Juni 2025 unter das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem Österreich die Richtlinie (EU) 2019/882 („European Accessibility Act") umgesetzt hat.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind davon ausgenommen (Art. 4 Abs 5 der Richtlinie (EU) 2019/882). Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro hat. Vermittco erfüllt diese Voraussetzungen und ist daher von den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen ausgenommen.

Wir halten uns trotzdem daran. Diese Erklärung ist freiwillig. Sie beschreibt den tatsächlichen Stand und wird aktualisiert, sobald sich etwas ändert — insbesondere, sobald die Ausnahme nicht mehr greift.

Als Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, und die harmonisierte Norm EN 301 549.

3  Stand der Umsetzung

Die Plattform ist teilweise konform mit WCAG 2.2 Stufe AA. Umgesetzt sind unter anderem:

  • Bedienung mit der Tastatur: Navigation, Formulare, Dialoge und Filter sind mit der Tastatur erreichbar. Dialoge fangen den Fokus und geben ihn beim Schließen an das auslösende Element zurück; die Esc-Taste schließt sie.
  • Sichtbarer Fokus: Fokussierte Elemente erhalten eine deutliche Umrandung (:focus-visible) mit Abstand zum Element.
  • Rücksicht auf Bewegungsempfindlichkeit: Bei der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" (prefers-reduced-motion) werden Übergänge und Animationen praktisch abgeschaltet und das weiche Scrollen deaktiviert.
  • Helles und dunkles Erscheinungsbild: beide Darstellungen sind durchgängig gepflegt und folgen der Systemeinstellung; die Wahl lässt sich überschreiben und bleibt erhalten.
  • Semantisches Markup: Überschriftenhierarchie, Beschriftungen für Formularfelder, aria-label für reine Symbolschaltflächen und role="dialog" mit aria-modal für Fenster.
  • Verständliche Sprache: Die Rechtstexte sind in ganzen Sätzen und ohne unnötige Fachsprache verfasst; wichtige Aussagen stehen am Anfang.
  • Responsives Layout: Die Seiten sind bis 320 Pixel Breite ohne waagrechtes Scrollen nutzbar; Textgrößen folgen relativen Einheiten und lassen sich zoomen.

4  Bekannte Einschränkungen

Ehrlich benannt — an diesen Stellen ist die Barrierefreiheit noch nicht vollständig:

  • Alternativtexte für Inseratsbilder. Bilder in Inseraten stammen von den Anbietern. Eine sinnvolle Bildbeschreibung kann nur der Anbieter liefern; ein Pflichtfeld dafür gibt es noch nicht. Bis dahin fehlt Screenreader-Nutzern bei Inseratsbildern der Bildinhalt.
  • Kartenansicht. Die Umgebungskarte ist visuell aufgebaut und mit der Tastatur nur eingeschränkt bedienbar. Alle Angaben — Ort, Postleitzahl, Entfernung — stehen zusätzlich als Text im Inserat.
  • 360-Grad-Ansicht. Die Drehansicht setzt Zeigereingaben voraus. Die Einzelbilder sind in der normalen Bildergalerie ebenfalls erreichbar.
  • Farbkontraste. Einzelne dekorative Elemente und Hilfstexte erreichen das Verhältnis 4,5:1 noch nicht durchgängig. Die eigentlichen Inhaltstexte und Bedienelemente erfüllen es.
  • Diagramme. Auswertungen in den Statistik-Bereichen werden grafisch dargestellt. Die zugrunde liegenden Zahlen sind als Text und als Export abrufbar.
  • Sprachnachrichten im Chat werden nicht automatisch verschriftlicht.
  • Nutzerinhalte allgemein. Für Texte, Bilder und Dateien, die Nutzer einstellen, kann Vermittco die Barrierefreiheit nicht sicherstellen.

5  Barriere melden — und was dann passiert

Wenn Ihnen etwas nicht zugänglich ist, schreiben Sie an support@vermittco.com. Hilfreich sind: die Adresse der Seite, was Sie tun wollten, was nicht funktioniert hat und womit Sie die Seite bedienen (Browser, Betriebssystem, Hilfsmittel).

Zusage: Wir bestätigen den Eingang binnen zwei Werktagen und nennen dabei, bis wann mit einer Lösung zu rechnen ist. Lässt sich eine Barriere nicht kurzfristig beseitigen, stellen wir die betroffene Information oder Funktion auf einem anderen Weg zur Verfügung — etwa per E-Mail oder telefonisch.

Auf Wunsch stellen wir Inhalte dieser Website in einer zugänglichen Form bereit.

6  Wenn Sie nicht zufrieden sind

Führt unsere Antwort nicht weiter, können Sie sich an den Sozialministeriumservice wenden, der in Österreich für Fragen der Barrierefreiheit und für das Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsrecht zuständig ist — sozialministeriumservice.at. Ein Schlichtungsverfahren dort ist kostenlos.

Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt davon unberührt.

7  Erstellung und Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am 28. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung des Betreibers anhand der WCAG 2.2 Stufe AA — keine Prüfung durch eine externe Stelle. Sie wird überprüft, sobald sich die Plattform wesentlich ändert, mindestens jedoch jährlich.

Vermittco · Dominik Starzengruber · Heliosallee 106, 4030 Linz · support@vermittco.com Fassung 2026-08 · Stand: 23.09.2026