Freiwillige Erklärung · Maßstab WCAG 2.2 Stufe AA · Stand: 23.09.2026
Vermittco soll für möglichst viele Menschen nutzbar sein — auch mit Screenreader, mit Tastatursteuerung, bei eingeschränktem Sehvermögen und bei Empfindlichkeit gegenüber Bewegung. Diese Erklärung beschreibt, was dafür umgesetzt ist, wo es noch hakt und wie man Barrieren melden kann.
Der elektronische Geschäftsverkehr fällt seit 28. Juni 2025 unter das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem Österreich die Richtlinie (EU) 2019/882 („European Accessibility Act") umgesetzt hat.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind davon ausgenommen (Art. 4 Abs 5 der Richtlinie (EU) 2019/882). Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro hat. Vermittco erfüllt diese Voraussetzungen und ist daher von den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen ausgenommen.
Wir halten uns trotzdem daran. Diese Erklärung ist freiwillig. Sie beschreibt den tatsächlichen Stand und wird aktualisiert, sobald sich etwas ändert — insbesondere, sobald die Ausnahme nicht mehr greift.
Als Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, und die harmonisierte Norm EN 301 549.
Die Plattform ist teilweise konform mit WCAG 2.2 Stufe AA. Umgesetzt sind unter anderem:
:focus-visible) mit Abstand zum Element.prefers-reduced-motion) werden Übergänge und Animationen
praktisch abgeschaltet und das weiche Scrollen deaktiviert.aria-label für reine Symbolschaltflächen und
role="dialog" mit aria-modal für Fenster.Ehrlich benannt — an diesen Stellen ist die Barrierefreiheit noch nicht vollständig:
Wenn Ihnen etwas nicht zugänglich ist, schreiben Sie an support@vermittco.com. Hilfreich sind: die Adresse der Seite, was Sie tun wollten, was nicht funktioniert hat und womit Sie die Seite bedienen (Browser, Betriebssystem, Hilfsmittel).
Zusage: Wir bestätigen den Eingang binnen zwei Werktagen und nennen dabei, bis wann mit einer Lösung zu rechnen ist. Lässt sich eine Barriere nicht kurzfristig beseitigen, stellen wir die betroffene Information oder Funktion auf einem anderen Weg zur Verfügung — etwa per E-Mail oder telefonisch.
Auf Wunsch stellen wir Inhalte dieser Website in einer zugänglichen Form bereit.
Führt unsere Antwort nicht weiter, können Sie sich an den Sozialministeriumservice wenden, der in Österreich für Fragen der Barrierefreiheit und für das Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsrecht zuständig ist — sozialministeriumservice.at. Ein Schlichtungsverfahren dort ist kostenlos.
Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt davon unberührt.
Diese Erklärung wurde am 28. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung des Betreibers anhand der WCAG 2.2 Stufe AA — keine Prüfung durch eine externe Stelle. Sie wird überprüft, sobald sich die Plattform wesentlich ändert, mindestens jedoch jährlich.