Nach der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B) · ergänzend zu den AGB · gültig ab 18.09.2026 (bestehende Verträge: Ankündigung nach § 3)
(1) Diese Bedingungen gelten für gewerbliche Nutzer — Unternehmer, die über Vermittco Waren oder Dienstleistungen anbieten. Sie setzen die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten („P2B-Verordnung") um.
(2) Sie ergänzen die AGB. Widersprechen sich beide, gehen für gewerbliche Nutzer diese Bedingungen vor. Für Verbraucher gelten sie nicht.
(3) Vermittco ist ein Kleinstunternehmen im Sinn der Empfehlung 2003/361/EG (weniger als zehn Beschäftigte, Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro). Die Verordnung nimmt Klein- und Kleinstunternehmen von den Pflichten nach Art. 11 (internes Beschwerdemanagement) und Art. 12 (Mediatoren) aus. Vermittco bietet beides dennoch freiwillig an — siehe § 10 und § 11.
Diese Bedingungen und die AGB sind vor und während der gesamten Geschäftsbeziehung ohne Registrierung unter vermittco.com/verkaeuferbedingungen.html und vermittco.com/agb.html abrufbar, lassen sich ausdrucken und als PDF sichern. Frühere Fassungen werden auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt.
(1) Änderungen dieser Bedingungen und der AGB werden auf einem dauerhaften Datenträger — per E-Mail und als Mitteilung im Konto — angekündigt.
(2) Die Frist beträgt mindestens 15 Tage vor dem Wirksamwerden und verlängert sich, wenn der gewerbliche Nutzer für die Anpassung technischer oder betrieblicher Abläufe mehr Zeit benötigt.
(3) Eine kürzere Frist gilt nur, wenn eine gesetzliche Pflicht dies verlangt oder eine unvorhergesehene, unmittelbare Gefahr abgewehrt werden muss — etwa Betrug, Schadsoftware oder Gefahren für die Datensicherheit.
(4) Der gewerbliche Nutzer kann den Vertrag vor Ablauf der Frist jederzeit kündigen. Reicht er nach der Ankündigung neue Waren oder Dienstleistungen ein, gilt das als Verzicht auf die Frist, sofern die Frist kürzer als 15 Tage ist und der Verzicht ausdrücklich erklärt wurde.
(1) Gründe. Vermittco kann die Dienste für einen gewerblichen Nutzer einschränken, aussetzen oder beenden, wenn:
(2) Begründung. Bei einer Einschränkung oder Aussetzung erhält der gewerbliche Nutzer spätestens mit dem Wirksamwerden eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail). Sie nennt die getroffene Maßnahme mit räumlicher und zeitlicher Reichweite, die konkreten Tatsachen oder Umstände, die zur Entscheidung geführt haben, einschließlich des Inhalts einer Meldung eines Dritten, ob die Entscheidung auf eine Meldung oder eine Prüfung aus eigenem Antrieb zurückgeht, ob automatisierte Mittel verwendet wurden, die herangezogene gesetzliche oder vertragliche Bestimmung samt Erläuterung und die Rechtsbehelfe (§ 10, § 16 der AGB, außergerichtliche Streitbeilegung und Gerichte) — Art. 4 Abs 1 der Verordnung (EU) 2019/1150 und Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065.
(3) Beendigung. Eine vollständige Beendigung wird mindestens 30 Tage im Voraus auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt und begründet.
(4) Ausnahmen von der 30-Tage-Frist bestehen nur, wenn eine gesetzliche oder behördliche Pflicht die sofortige Beendigung verlangt, wenn ein zwingender Grund nach nationalem Recht vorliegt oder wenn der gewerbliche Nutzer wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen hat. Auch dann wird die Entscheidung begründet.
(5) Keine Begründung ist zu geben, soweit eine gesetzliche Pflicht entgegensteht oder Vermittco nachweisen kann, dass der Nutzer wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen hat.
(6) Wiederherstellung. Erweist sich eine Aussetzung als unbegründet, wird sie unverzüglich aufgehoben; die betroffenen Inhalte werden ohne Zutun des Nutzers wieder freigeschaltet. Eine Beschwerde ist nach § 10 möglich.
Die Hauptparameter der Reihung und ihre relative Bedeutung sind vollständig in § 14 der AGB offengelegt. Dort ist auch beschrieben, welchen Einfluss ein unmittelbares oder mittelbares Entgelt auf die Reihung hat: Eine gebuchte Hervorhebung geht allen übrigen Kriterien vor. Die Höhe der Provision, ein Abonnement oder eine geschäftliche Beziehung zu Vermittco fließen nicht in die Reihung ein. Im Abonnement enthaltene Hervorhebungen (monatliches Kontingent, auch aus einem Enterprise-Abonnement) wirken wie gebuchte Hervorhebungen nach § 14 der AGB. Zusätzlich kann die Reihenfolge für einzelne Käufer leicht an deren frühere Aufrufe, Suchen, Merkliste und Käufe angepasst werden; ein Inserat rückt dabei höchstens drei Plätze nach vorne, die Treffermenge ändert sich nicht, und bezahlte Platzierungen gehen weiterhin vor (§ 14 Nr. 5 der AGB). Auf diese Anpassung haben weder Vermittco noch der gewerbliche Nutzer im Einzelfall Einfluss.
Vermittco bietet Käufern derzeit keine eigenen Nebenwaren oder Nebendienstleistungen zusätzlich zum Angebot des gewerblichen Nutzers an — insbesondere keine eigene Versicherung, Finanzierung oder Garantieverlängerung. Zahlungsabwicklung, Käuferschutz und Versandetiketten sind Teil der Plattformleistung und werden im Rahmen des Angebots des gewerblichen Nutzers erbracht. Werden künftig solche Angebote eingeführt, wird an dieser Stelle beschrieben, welche Arten angeboten werden und ob der gewerbliche Nutzer sie ebenfalls anbieten darf.
(1) Vermittco bietet über die Plattform keine eigenen Waren an und tritt nicht in Wettbewerb zu den gewerblichen Nutzern. Eine Bevorzugung eigener Angebote findet daher nicht statt. Konten, die Vermittco nach § 3 Abs 7 der AGB im Auftrag eines Anbieters einrichtet, führt Vermittco bis zu ihrer Übernahme selbst; Anbieter und Vertragspartner der Käufer bleibt der beauftragende Anbieter. Wie diese Konten bis zur Übernahme abweichend behandelt werden, ist in Absatz 2 offengelegt.
(2) Unterschiede in der Behandlung ergeben sich ausschließlich aus:
(3) Beim Zugang zu personenbezogenen und sonstigen Daten (§ 8), bei der Zahlungsabwicklung, bei der Auszahlung und bei der Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden werden alle gewerblichen Nutzer gleich behandelt.
(1) Der gewerbliche Nutzer erhält Zugang zu:
(2) Zugriff und Export. Der Zugang besteht laufend im Konto; ein Export in einem gängigen, maschinenlesbaren Format ist über die Export-Funktionen jederzeit möglich. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
(3) Kein Zugang besteht zu Daten anderer gewerblicher Nutzer, zu aggregierten Daten, aus denen sich Rückschlüsse auf einzelne andere Nutzer ziehen ließen, sowie zu Daten, deren Weitergabe gegen Datenschutzrecht verstieße.
(4) Weitergabe an Dritte. Vermittco gibt Daten eines gewerblichen Nutzers nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weiter. Ausgenommen sind die zur Leistungserbringung erforderlichen Dienstleister (siehe AVV) und gesetzliche Pflichten, insbesondere die Meldung nach dem Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz.
(5) Für personenbezogene Daten gelten zusätzlich die Datenschutzerklärung und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
(1) Keine Meistbegünstigung. Der gewerbliche Nutzer darf dieselben Waren und Dienstleistungen jederzeit auch über andere Kanäle und zu anderen, auch günstigeren Bedingungen anbieten. Vermittco verlangt keine Preisparität und knüpft daran keine Nachteile.
(2) Nach dem Kontakt über die Plattform ist der Provisionsanspruch für die angebahnte Transaktion allerdings unabhängig davon, auf welchem Weg der Vertrag anschließend geschlossen wird (§ 7 Abs 2 der AGB). Das ist keine Beschränkung des Anbietens anderswo, sondern betrifft ausschließlich die bereits vermittelte Transaktion.
(3) Rechte des geistigen Eigentums (Art. 3 Abs 1 lit. e P2B). Marken, Logos, Produktbilder, Beschreibungen und sonstige Schutzrechte des gewerblichen Nutzers bleiben bei ihm. Vermittco erhält daran ausschließlich das in § 19 der AGB beschriebene, einfache und auf den Betrieb und die Bewerbung des konkreten Angebots beschränkte Nutzungsrecht. Es endet mit der Löschung des Inhalts. Eine Übertragung von Schutzrechten findet nicht statt.
(4) Zusätzliche Vertriebskanäle (Art. 3 Abs 1 lit. d P2B). Inserate können in Suchmaschinen, Preisvergleichen, sozialen Netzwerken und in Newslettern von Vermittco erscheinen. Diese Verbreitung dient allein der Bewerbung des Angebots und erfolgt ohne zusätzliche Kosten. Ein Partnerprogramm mit Provisionsbeteiligung Dritter besteht ausschließlich in Form des Creator-Programms; die Teilnahme daran ist für den gewerblichen Nutzer freiwillig. Es gelten die Creator-Bedingungen.
(1) Gewerbliche Nutzer können sich kostenlos beschweren über:
(2) Weg: formlos in Textform an support@vermittco.com mit dem Betreff „Beschwerde Verkäufer" oder über die Beschwerdefunktion im Konto.
(3) Bearbeitung: Der Eingang wird binnen zwei Werktagen bestätigt. Die Beschwerde wird zügig und wirksam geprüft; die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Bedeutung und Komplexität. Das Ergebnis wird individuell, in klarer und verständlicher Sprache und auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Ist die Beschwerde berechtigt, wird die Maßnahme unverzüglich zurückgenommen.
(4) Kennzahlen. Angaben zur Gesamtzahl der Beschwerden, den wichtigsten Beschwerdearten und der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer werden jährlich im Transparenzbericht veröffentlicht.
(1) Lässt sich eine Streitigkeit über das Verfahren nach § 10 nicht beilegen, ist Vermittco bereit, an einer Mediation mitzuwirken.
(2) Als Mediatoren benennt Vermittco:
(3) Die Mediation findet in deutscher Sprache und, sofern nicht anders vereinbart, aus der Ferne statt. Vermittco trägt einen angemessenen Anteil der Kosten; der Anteil wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt, insbesondere der Begründetheit der Ansprüche, des Verhaltens der Parteien und ihrer Größe und Finanzkraft.
(4) Die Bereitschaft zur Mediation bedeutet keine Anerkennung eines Anspruchs. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt für beide Seiten offen; er kann jederzeit und ohne vorherige Mediation beschritten werden.
(1) Nach Art. 14 der P2B-Verordnung können auch Organisationen und Verbände, die gewerbliche Nutzer vertreten, sowie zuständige öffentliche Stellen bei den Gerichten Ansprüche auf Unterlassung geltend machen. Dieses Recht bleibt unberührt.
(2) Im Übrigen gelten die AGB, insbesondere zu Entgelten (§ 5), Haftung (§ 10), Recht und Gerichtsstand (§ 21).
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.